Im Jahr 2023 wurde die KI-Verordnung (KIVO) der Europäischen Union verabschiedet. Sie richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen und muss auch von Hochschulen beachtet werden. Die Regelungen der KIVO treten schrittweise in Kraft, erste Regelungen gelten bereits. Dies wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf, mit deren Klärung sich KI:edu.nrw für den Bereich Studium und Lehre beschäftigt.
Die KI-Verordnung ist in der deutschen Fassung ein Dokument mit 144 Seiten. Wie die darin enthaltenen Regelungen zu verstehen sind, ist nicht immer eindeutig. Welche Auslegung korrekt ist, wird sich erst mit der Zeit – spätestens anhand von Gerichtsurteilen – klären. Dennoch müssen auch Hochschulen schon kurzfristig zu einer belastbaren Auslegung bestimmter Vorschriften kommen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Fragen, die sich deswegen jetzt stellen.
Bis es Klarheit bezüglich der Rechtsfragen zur KI-Verordnung gibt, wird noch viel Zeit vergehen. Denn dafür werden auch Gerichtsurteile notwendig sein, die strittige Fragen entscheiden. Dennoch sollen die Hochschulen möglichst bald Orientierung erhalten, wie sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit korrekt an das Regelwerk halten. Um dies zu schaffen, sehen wir in KI:edu.nrw einen mehrschrittigen Prozess vor.
Eine Sammlung von Kurzmeldungen, Neuigkeiten und Veröffentlichungen rund um KI:edu.nrw!
Spannende Projekt-Infos, Interviews und (Praxis-)Einblicke in die Welt von Learning Analytics und KI in der Hochschulbildung – das und vieles mehr erwartet Sie im KI:edu.nrw-Blog!
Sie möchten keine Neuigkeiten von KI:edu.nrw oder von der Learning AID mehr verpassen? Wir halten Sie auf dem Laufenden und benachrichtigen Sie per E-Mail bei Updates! Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.