Generative Künstliche Intelligenz

Generative KI in der Hochschulbildung

Darum geht es im Teilprojekt

Wie kann generative Künstliche Intelligenz an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden? Und welche technischen, didaktischen oder ethischen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich dieser Projektteil von KI:edu.nrw, der am Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum bearbeitet wird.

Viele Hochschulangehörige waren überrascht über die Leistung großer Sprachmodelle, als ChatGPT im November 2022 veröffentlicht wurde. Seitdem gibt es Diskussionen darüber, ob – und wenn ja, wie – sich das Schreiben in der Wissenschaft und im Studium verändert. In KI:edu.nrw behalten wir die neuesten Entwicklungen rund um generative Künstliche Intelligenz (KI) im Blick und ordnen diese für Lehrende und Studierende an Hochschulen ein.

Was ist generative KI?

KI:edu.nrw steht allen NRW-Hochschulen für Fragen zur Verfügung

Als generative KI werden Systeme bezeichnet, die auf Grundlage von Trainingsdaten Inhalte generieren, z. B. Bild, Ton, Text oder Video. Grundlage für diese Systeme sind Verfahren des maschinellen Lernens und neuronale Netze, weshalb sie als Künstliche Intelligenz bezeichnet werden. Immer mehr Anbieter stellen Tools zur Verfügung, mithilfe derer sich Inhalte auf Basis dieser Systeme erstellen lassen.

Foto Wortkarten

In KI:edu.nrw bieten wir auf verschiedene Weise Orientierung in der dynamischen Entwicklung rund um generative KI:

  • durch Informations-, Schulungs- und Beratungsangebote, in denen schreibdidaktische Konzepte & Ideen, aber auch rechtliche Rahmenbedingungen aufgezeigt werden, 
  • durch eine fachspezifische Zugangsweise, bei der mithilfe von Formaten wie beispielsweise Fokusgruppengesprächen herausgearbeitet wird, was generative KI in unterschiedlichen Disziplinen leisten kann – und was nicht, 
  • durch Vernetzung von Akteur:innen in NRW und darüber hinaus, um den Austausch über das Thema zu ermöglichen und Kooperationen anzuregen.

Europäische KI-Verordnung an Hochschulen

Im Jahr 2024 ist die KI-Verordnung (KIVO) der Europäischen Union in Kraft getreten und muss auch von Hochschulen beachtet werden. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft, wobei erste Regelungen bereits gelten – darunter der Art. 4 zum Aufbau von KI-Kompetenz. Auch in Reaktion auf die KIVO bietet KI:edu.nrw Hochschulen in NRW zweierlei an:

  1. die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen für den Bereich Studium und Lehre, u. a. durch Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Bedeutung der KI-VO für Hochschulen
  2. ein kostenloses Schulungsangebot mit Blick auf Art. 4 KIVO

Wichtige Downloads zum Thema

Deckblatt Strategiepapier

Kompetenz, Inferenz, Apps: KI-Strategiepapier NRW 2.0

Das Strategiepapier gibt einen weiteren Impuls für die koordinierte Arbeit der NRW-Hochschulen am Thema generative KI. Zur Strukturierung der Überlegungen werden die drei Arbeitsbereiche Kompetenz, Inferenz und Apps unterschieden. Darüber hinaus wird eine neue Governance für die KI-Projekte vorgeschlagen. Das Konzept ist ein gemeinsamer Impuls der Projekte KI:edu.nrwKI:connect.nrw und Open Source-KI.nrw.

Deckblatt Zugang zu generativer KI an Hochschulen in NRW

Zugang zu Generativer KI an Hochschulen in NRW: Kurzkonzept zur Bereitstellungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Kurzkonzept wird eine Gesamtstrategie zur Bereitstellung generativer KI an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beschrieben. Neben der datenschutzkonformen Verfügbarmachung kommerzieller Tools wird im Konzept die Machbarkeit zur Bereitstellung von Open Source KI sowie die Verbesserung der Faktentreue beschrieben. Beratung, Schulung und Vernetzung zum Umgang mit generativer KI durch das Projekt KI:edu.nrw runden das Konzept ab.

Deckblatt Rechtsgutachten

Rechtsgutachten zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen

Die KI-Verordnung der Europäischen Union (KI-VO) macht Vorgaben für Institutionen, die KI-Anwendungen selbst anbieten oder betreiben. Ob und wann die KI-VO für Hochschulen überhaupt gilt und was genau Hochschulen beachten sollten, dafür gibt das neue Rechtsgutachten von KI:edu.nrw eine erste Einordnung.

Deckblatt Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung

Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung: Gutachten von KI:edu.nrw

Didaktische und rechtliche Fragen nach der Nutzung von Tools wie ChatGPT in Studium, Lehre und Forschung treiben praktisch alle Hochschulen um. Klarheit bringt das vom Projekt KI:edu.nrw koordinierte und 2023 veröffentlichte Rechtsgutachten zu generativer KI im Hochschulkontext. Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Es handelt sich um die erste ausführliche rechtliche Bewertung der Thematik.

Angeklickt und weitergelesen

Die Themenfelder von KI:edu.nrw
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Foto Nadine Lordick

Nadine Lordick

Mitarbeiterin | Schreibdidaktik
nadine.lordick@rub.de
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Sarah Görlich

Mitarbeiterin | Mediendidaktik im Teilprojekt Generative KI
sarah.goerlich@rub.de

KI:edu.nrw-News

Eine Sammlung von Kurzmeldungen, Neuigkeiten und Veröffentlichungen rund um KI:edu.nrw!

Der KI:edu.nrw-Blog

Spannende Projekt-Infos, Interviews und (Praxis-)Einblicke in die Welt von Learning Analytics und KI in der Hochschulbildung – das und vieles mehr erwartet Sie im KI:edu.nrw-Blog!

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