Wie kann generative Künstliche Intelligenz an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden? Und welche technischen, didaktischen oder ethischen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich dieser Projektteil von KI:edu.nrw, der am Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum bearbeitet wird.
Viele Hochschulangehörige waren überrascht über die Leistung großer Sprachmodelle, als ChatGPT im November 2022 veröffentlicht wurde. Seitdem gibt es Diskussionen darüber, ob – und wenn ja, wie – sich das Schreiben in der Wissenschaft und im Studium verändert. In KI:edu.nrw behalten wir die neuesten Entwicklungen rund um generative Künstliche Intelligenz (KI) im Blick und ordnen diese für Lehrende und Studierende an Hochschulen ein.
Als generative KI werden Systeme bezeichnet, die auf Grundlage von Trainingsdaten Inhalte generieren, z. B. Bild, Ton, Text oder Video. Grundlage für diese Systeme sind Verfahren des maschinellen Lernens und neuronale Netze, weshalb sie als Künstliche Intelligenz bezeichnet werden. Immer mehr Anbieter stellen Tools zur Verfügung, mithilfe derer sich Inhalte auf Basis dieser Systeme erstellen lassen.
In KI:edu.nrw bieten wir auf verschiedene Weise Orientierung in der dynamischen Entwicklung rund um generative KI:
Im Kurzkonzept wird eine Gesamtstrategie zur Bereitstellung generativer KI an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beschrieben. Neben der datenschutzkonformen Verfügbarmachung kommerzieller Tools wird im Konzept die Machbarkeit zur Bereitstellung von Open Source KI sowie die Verbesserung der Faktentreue beschrieben. Beratung, Schulung und Vernetzung zum Umgang mit generativer KI durch das Projekt KI:edu.nrw runden das Konzept ab.
Didaktische und rechtliche Fragen nach der Nutzung von Tools wie ChatGPT in Studium, Lehre und Forschung treiben praktisch alle Hochschulen um. Klarheit bringt das vom Projekt KI:edu.nrw koordinierte und 2023 veröffentlichte Rechtsgutachten zu generativer KI im Hochschulkontext. Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Es handelt sich um die erste ausführliche rechtliche Bewertung der Thematik.
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