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Seit Februar 2025 müssen Hochschulen den Art. 4 der KI-Verordnung (KIVO) beachten. Sie sind dadurch unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, KI-Kompetenz bei Beschäftigten und KI-Nutzenden zu sichern. Doch wie sollen Hochschulen in NRW allein die knapp 75.000 Hochschulangehörigen mit potenziellem Lehrauftrag qualifizieren? KI:edu.nrw hilft durch seine Fortbildungen zum Aufbau von KI-Kompetenzen den nordrhein-westfälischen Hochschulen, die Anforderungen...

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22. August 2025
Rechtsgutachten von KI:edu.nrw zur Bedeutung der europäischen KI-Verordnung für Hochschulen veröffentlicht
19. August 2025
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4. August 2025
KI für Lehrende: Neuer Selbstlernkurs von KI:edu.nrw veröffentlicht