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AI Act
Die KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union bleibt in Bewegung: Im Rahmen der sog. Digital Omnibus-Verordnung wurde sie umfassend überarbeitet. Damit ändern sich auch die rechtlichen Anforderungen, die Hochschulen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz beachten müssen. Aus diesem Anlass wurde das im August 2025 von Prof. Dr. Thomas Hoeren erstellte Rechtsgutachten durch das neu gegründete KI:Expertisezentrum.nrw...
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Die Einführung von Sprachmodellen in der Gesellschaft und damit auch in Unternehmen, Hochschulen, in der Bildung und Politik ist schnell  zu einem europäischen Thema geworden, welches einheitlicher Voraussetzungen, Regularien und Umsetzungen bedarf. Das eigens eingerichtete EU AI Office beschäftigt sich mit genau diesen neu aufgetretenen Herausforderungen und arbeitet die Maßnahmen der Europäischen Staatengemeinschaft auf.
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Die KI-Verordnung der Europäischen Union (KI-VO) macht Vorgaben für Institutionen, die KI-Anwendungen selbst anbieten oder betreiben. Ob und wann die KI-VO für Hochschulen überhaupt gilt und was genau Hochschulen beachten sollten, dafür gibt das neue Rechtsgutachten von KI:edu.nrw eine erste Einordnung.
Tipp: KI für Lehrende - Selbstlernkurs von KI:edu.nrw
Künstliche Intelligenz beeinflusst den Hochschulalltag – doch wie können Lehrende diese Technologien sinnvoll einsetzen? Unser Kurs „KI für Lehrende“ vermittelt das nötige Grundlagenwissen, um KI didaktisch, ethisch und fachlich einzuordnen. Erstellt wurde der Kurs von unserem Teilprojekt AI Literacy am Heine Center for Artificial Intelligence and Data Science (HeiCAD) der Heinrich-Heine-Universität.
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Im Jahr 2024 wurde die KI-Verordnung (KIVO) der Europäischen Union verabschiedet. Auch Hochschulen müssen diese beachten. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft, wobei erste Regelungen schon jetzt gelten – darunter der Artikel 4 zum Aufbau von KI-Kompetenz. Im Mai hat die Europäische Kommission nun umfassende FAQs veröffentlicht, in denen erste Fragen zum Artikel 4 auch...