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KI-Verordnung
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Die Einführung von Sprachmodellen in der Gesellschaft und damit auch in Unternehmen, Hochschulen, in der Bildung und Politik ist schnell  zu einem europäischen Thema geworden, welches einheitlicher Voraussetzungen, Regularien und Umsetzungen bedarf. Das eigens eingerichtete EU AI Office beschäftigt sich mit genau diesen neu aufgetretenen Herausforderungen und arbeitet die Maßnahmen der Europäischen Staatengemeinschaft auf.
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Im Jahr 2024 wurde die KI-Verordnung (KIVO) der Europäischen Union verabschiedet. Auch Hochschulen müssen diese beachten. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft, wobei erste Regelungen schon jetzt gelten – darunter der Artikel 4 zum Aufbau von KI-Kompetenz. Im Mai hat die Europäische Kommission nun umfassende FAQs veröffentlicht, in denen erste Fragen zum Artikel 4 auch...
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Seit Februar 2025 müssen Hochschulen den Art. 4 der KI-Verordnung (KIVO) beachten. Sie sind dadurch unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, KI-Kompetenz bei Beschäftigten und KI-Nutzenden zu sichern. Doch wie sollen Hochschulen in NRW allein die knapp 75.000 Hochschulangehörigen mit potenziellem Lehrauftrag qualifizieren? KI:edu.nrw hilft durch seine Fortbildungen zum Aufbau von KI-Kompetenzen den nordrhein-westfälischen Hochschulen, die Anforderungen...
Beitragsbild Neues zur KI-Verordnung
Im Sommer 2024 wurde die KI-Verordnung der EU veröffentlicht. Sie gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU – und damit auch für die europäischen Hochschulen. Teils explizit, teils implizit regelt die Verordnung für bestimmte Sachverhalte, was auch in Studium und Lehre beim Einsatz Künstlicher Intelligenz zu beachten ist. Auch wenn viele Fragen noch offen sind: Es...

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