Im Laufe eines Studiums entstehen an Hochschulen vielfältige Daten, die in verschiedenen technischen Systemen gespeichert werden. Diese Daten können beispielsweise mithilfe von Künstlicher Intelligenz dazu genutzt werden, Lernprozesse und Studienverläufe zu analysieren und Studierende gezielt beim Lernen zu unterstützen. Auch Lehrende können darüber ihre Lehrstrategien weiterentwickeln und ihre Lehre verbessern.
Großes Potential, viele Datenschutzfragen
Trotz dieses hohen didaktischen Potentials haben Hochschulen in Deutschland mit der breitflächigen Umsetzung von Learning Analytics bisher kaum Erfahrung. Ein kritischer Erfolgsfaktor für die Umsetzung von Learning Analytics an Hochschulen ist ein reflektierter und korrekter Umgang mit Datenschutzfragen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Mit dem Gutachten liegt nun erstmals eine umfassende rechtliche Bewertung von zentralen Datenschutzfragen in Bezug auf den Einsatz von Learning Analytics-Systemen an Hochschulen in NRW vor. Es werden sowohl Grenzen für den Einsatz von Learning Analytics gezogen als auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie Gesetzgeber und Hochschulen Voraussetzungen für einen datenschutzkonformen Einsatz von Learning Analytics schaffen können.
Strahlkraft auch über NRW hinaus
Die Erstellung des Gutachtens wurde gefördert vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des am Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum angesiedelten Projekts KI:edu.nrw . Die Federführung hatte das Datenschutzteam der Ruhr-Universität Bochum und des Projekts, Dr. Kai-Uwe Loser und Christopher Lentzsch, die die umfassende rechtliche Bewertung durch die Datenrecht Beratungsgesellschaft koordinierten.
Auch wenn sich das Gutachten auf den rechtlichen Rahmen von Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bezieht, sind die Ergebnisse teilweise auf andere Bundesländer übertragbar.
Angeklickt