Kann eine Künstliche Intelligenz wie ChatGPT Urheber eines Texts sein? Gilt der Einsatz als Täuschungsversuch? Muss die Verwendung an Hochschulen gesetzlich geregelt werden? Und welche Konsequenzen ergeben sich in hochschuldidaktischer Perspektive?
Die Frage nach der Nutzung von Tools wie ChatGPT in Studium, Lehre und Forschung treibt aktuell praktisch alle Hochschulen um. Klarheit bringt das vom Experten-Team unter Leitung von Peter Salden (Zentrum für Wissenschaftsdidaktik an der Ruhr-Universität Bochum) koordinierte und jüngst veröffentlichte Rechtsgutachten zu generativer KI im Hochschulkontext.
Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und im Rahmen von KI:edu.nrw erstellt. Es handelt sich um die erste ausführliche rechtliche Bewertung der Thematik.
Das Gutachten ist online abrufbar:
Peter Salden, Jonas Leschke (Herausgeber): Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung, 2023, DOI: 10.13154/294-9734