Rechtsgutachten zu KI-Tools veröffentlicht

Kann eine Künstliche Intelligenz wie ChatGPT Urheber eines Texts sein? Gilt der Einsatz als Täuschungsversuch? Muss die Verwendung an Hochschulen gesetzlich geregelt werden? Und welche Konsequenzen ergeben sich in hochschuldidaktischer Perspektive?

Die Frage nach der Nutzung von Tools wie ChatGPT in Studium, Lehre und Forschung treibt aktuell praktisch alle Hochschulen um. Klarheit bringt das vom Experten-Team unter Leitung von Peter Salden (Zentrum für Wissenschaftsdidaktik an der Ruhr-Universität Bochum) koordinierte und jüngst veröffentlichte Rechtsgutachten zu generativer KI im Hochschulkontext.

Das Gutachten wurde vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben und im Rahmen von KI:edu.nrw erstellt. Es handelt sich um die erste ausführliche rechtliche Bewertung der Thematik.

Zur Pressemitteilung der RUB

Das Gutachten ist online abrufbar:
Peter Salden, Jonas Leschke (Herausgeber): Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung, 2023, DOI: 10.13154/294-9734

Related Posts

Leave a Reply

Nächste Termine

Aktuellste Beiträge

22. November 2024
KI-Vernetzungstreffen NRW 2025: Jetzt anmelden!
21. November 2024
KI trifft Hochschullehre: Neues von Projekten aus NRW
19. November 2024
25.11.: KI-Update NRW – Das monatliche Update zu generativer Künstlicher Intelligenz an Hochschulen in NRW