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Texte verfassen, Bilder generieren, übersetzen, … – die Anwendungsmöglichkeiten generativer Technologien sind in der Hochschulbildung vielfältig. Die datenschutzkonforme, kostenlose Bereitstellung ist daher eine wichtige Maßnahme für die Bildungsgerechtigkeit. Aber wie können Hochschulen Tools wie ChatGPT oder auch Open Source-Sprachmodelle zur Verfügung stellen?
Zugänge zu generativer KI schaffen: Beim Symposium am 1. Juli 2024 auf dem Campus der FernUniversität in Hagen diskutierten Expert*innen aus Hochschulen bundesweit über Lösungen zur technischen Bereitstellung. Fortgesetzt wird die begonnene Diskussion nun auf der Learning AID.
Wie kann der verantwortungsvolle und nachhaltige Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Schule, Hochschule und Weiterbildung zukunftssicher gestaltet werden? Vorschläge macht die Taskforce „KI im Bildungswesen“ in ihrem Empfehlungspapier, das jetzt der NRW-Landesregierung überreicht wurde. Entstanden ist das Papier auch unter Beteiligung von KI:edu.nrw.
Haben Sie sich auch schon gefragt, ob und wie Sie Künstliche Intelligenz (KI) an Ihrer Hochschule oder in Ihrer Lehre rechtssicher einsetzen können? Und welche Regeln für Studierende gelten? Die Unsicherheit ist groß und viele rechtliche Fragen sind zu klären. Dabei hilft ab sofort die Rechtsinformationsstelle.