KI:edu.nrw informiert: Neue FAQs zum Artikel 4 der KI-Verordnung veröffentlicht

KI:edu.nrw informiert: Neue FAQs zum Artikel 4 der KI-Verordnung veröffentlicht

Im Jahr 2024 wurde die KI-Verordnung (KIVO) der Europäischen Union verabschiedet. Auch Hochschulen müssen diese beachten. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft, wobei erste Regelungen schon jetzt gelten – darunter der Artikel 4 zum Aufbau von KI-Kompetenz. Im Mai hat die Europäische Kommission nun umfassende FAQs veröffentlicht, in denen erste Fragen zum Artikel 4 auch für Hochschulen beantwortet werden.

Was ist KI-Kompetenz für den Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung? Wie müssen Organisationen ihre Maßnahmen dokumentieren? Besteht eine Verpflichtung, den Kenntnisstand der Nutzer*innen zu messen? Welche Zielgruppe fällt in den Anwendungsbereich des Artikel 4? Die im Mai 2025 veröffentlichten FAQ geben erste Antworten auf viele Fragen und Vorgaben, wie der Artikel 4 umgesetzt werden muss. Auch an den deutschen bzw. nordrhein-westfälischen Hochschulen gilt es, viele Fragen zu klären und eine Strategie für eine Umsetzung zu entwickeln, die spätestens ab August 2026 nachweisbar sein muss. Im Rahmen von KI:edu.nrw wird aktuell ein Rechtsgutachten erarbeitet, das ebenfalls Antworten auf die Fragen von Hochschulen zu KI-Verordnung geben wird.

Gut zu wissen

Auf den Seiten der Europäischen Kommission finden sich nun umfassende Fragen und Antworten zu Artikel 4 der KI-Verordnung (auf Englisch).

AI Literacy – Questions & Answers

Eine maschinelle deutsche Übersetzung findet sich hier.

KI:edu.nrw berät und schult NRW-Hochschulen

Als interdisziplinäres Projekt beschäftigen wir uns bereits seit 2019 mit allen Fragen, Herausforderungen und Zweifeln rund um (generative) Künstliche Intelligenz an Hochschulen. Beratungen und Schulungen standen von Beginn an im Fokus unserer Arbeit, der sich durch die Vorgaben der KI-Verordnung noch mal geschärft hat. Vor diesem Hintergrund haben wir unser Schulungsangebot nochmals ausgebaut und bieten nun regelmäßig eine Basisschulung zum Umgang mit (generativer) KI an Hochschulen an. Die Schulung vermittelt grundlegendes Hintergrundwissen zur Technik, Anwendung im Lehrkontext, eine ethische Einordnung sowie rechtliche Grundlagen und wir laufend an die Bedürfnisse der NRW-Hochschulen angepasst.

Schulungen in KI:edu.nrw

KI:edu.nrw stellt durch Fortbildungen für die nordrhein-westfälischen Hochschulen ein Basisangebot zum Aufbau von KI-Kompetenzen im Bereich Studium und Lehre zur Verfügung und hilft dabei, die Anforderungen der KI-Verordnung zu erfüllen.

Die nächsten Termine

  1. August 2025 | 13.00 – 14.30 Uhr

Zur Registrierung

  1. November 2025 | 14.00 – 15.30 Uhr

Zur Registrierung

Weitere Informationen zu unserer Basisschulung finden Sie auch hier.

Neben einem umfassenden Schulungsangebot zu KI-Grundlagen und Vertiefungen, beschäftigen wir uns mit der rechtlichen Klärung der durch die KI-Verordnung entstandenen Fragen. Wir erwarten im August 2025 eine erste rechtliche Einordnung, über die wir auf unserer Webseite informieren werden. Abonnieren Sie gerne unseren Newsletter, um über alle Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Rechtsgutachten in KI:edu.nrw

Bereits in der ersten Projektphase entstand ein umfassendes Rechtsgutachten, was sich mit didaktischen und rechtlichen Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung auseinandersetzte.

Zum Gutachten

Der Fokus des neuen Rechtsgutachtens wird sich insbesondere auf rechtliche Hintergründe für Hochschulen im Hinblick auf die KI-Verordnung konzentrieren und gezielt offene Fragen thematisieren, die u. a. von anderen NRW-Hochschulen an uns herangetragen wurden.

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