Die Einführung von Sprachmodellen in der Gesellschaft und damit auch in Unternehmen, Hochschulen, in der Bildung und Politik ist schnell zu einem europäischen Thema geworden, welches einheitlicher Voraussetzungen, Regularien und Umsetzungen bedarf. Das eigens eingerichtete EU AI Office beschäftigt sich mit genau diesen neu aufgetretenen Herausforderungen und arbeitet die Maßnahmen der Europäischen Staatengemeinschaft auf.
Die Europäische Kommission hat zur Bewältigung der großen Regulationsaufgaben innerhalb der EU und für die 27 EU-Mitgliedsstaaten ein EU AI Office eingerichtet, dass u.a. dafür zuständig ist, die Einhaltung der durch den AI Act erlassenen Regelungen zu überwachen und durchzusetzen. Ein anderer Aspekt ist die kontinuierliche Auswertung von Maßnahmen der Organisationen innerhalb der Mitgliedsstaaten zur Sicherung der Kompetenzen im Bereich Künstlicher Intelligenz.
Im Jahr 2024 wurde die KI-Verordnung (KIVO) der Europäischen Union verabschiedet und muss auch von Hochschulen beachtet werden. Die Regelungen treten schrittweise in Kraft, wobei erste Regelungen bereits gelten – darunter der Art. 4 zum Aufbau von KI-Kompetenz.
Das AI Office hat nun eine Übersicht veröffentlicht, die die Maßnahmen zur Schulung von Mitarbeitenden im Hinblick auf KI-Kompetenzen aufführt und als Good Practice-Beispiel für andere Interessierte und Ratsuchende gesehen werden kann. Organisationen unterschiedlichster Fachrichtungen haben ihre Maßnahmen vorgestellt. Mit dabei ist auch KI:edu.nrw.
Als wegbereitendes KI-Projekt bietet KI:edu.nrw bereits seit einigen Jahren und seit diesem Jahr speziell auf die Anforderungen des AI Act zugeschnittene Schulungsveranstaltungen für Hochschulmitarbeitende in Nordrhein-Westfalen an, die nun ebenfalls in der Übersicht des AI Act veröffentlicht wurden.
